Kastrationsaktion für Kater und Katzen im Kreis Düren
Vom 30. März bis zum 26. April 2026 findet im Kreis Düren erneut eine Kastrationsaktion für Kater und Katzen privater Halter statt. Katzenbesitzer, deren tierische Schützlinge noch nicht unfruchtbar gemacht wurden, werden um Teilnahme gebeten.
Ziel der inzwischen 23. Kastrationsaktion ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und damit langfristig Tierleid zu verhindern. Denn immer noch leiden im Kreis Düren zahlreiche frei lebende Katzen und deren Nachwuchs auf der Straße und ohne Besitzer unter Hunger, Krankheiten, Verletzungen und fehlender medizinischer Versorgung - ein Elend, das durch konsequente Kastrationen von Freigängerkatzen eingedämmt werden kann.
Angebote für Katzenbesitzer
Während der Aktionswochen profitieren Halter von zusätzlichen Angeboten. Die Tiere erhalten im Rahmen der Kastration bei einem der teilnehmenden Tierärzte eine kostenlose Kennzeichnung mittels Mikrotransponder. Sie können ebenfalls ohne zusätzliche Kosten im Haustierregister FINDEFIX registriert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem eine finanzielle Unterstützung bei den Kastrationskosten möglich. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Wer kann teilnehmen?
Mitmachen können alle Katzenhalterinnen und -halter mit Wohnsitz im Kreis Düren.
Zum Wohl der Katzen
Wer teilnimmt verhindert nicht nur weiteres Leid der Straßenkatzen, sondern schützt zudem seinen tierischen Liebling. Nicht kastrierte Kater sind aggressiver und legen draußen weite Streifzüge zurück. Dadurch steigt das Risiko von Revierkämpfen, Verletzungen und ernstzunehmenden Infektionen. Besitzer von Hauskatzen, die sich beim Freigang mit einem Kater gepaart haben, können sich ebenfalls dabei mit Infektionskrankheiten anstecken. Zudem ist die Aufzucht der Kitten zu Hause eine Herausforderung, und für den Nachwuchs muss jeweils eine Familie gefunden werden.
Katzenschutzverordnung im Kreis Düren
Seit Januar 2020 gilt in allen Kommunen des Kreises Düren eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen. Danach müssen Kater und Katzen mit unbeaufsichtigtem Zugang ins Freie (sogenannte Freigängerkatzen) kastriert, gekennzeichnet und registriert sein.