Katzenschutzverordnung für den Kreis Düren in Kraft getreten

Ab dem 15.01.2020 gilt im Kreis Düren die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen. Die Verordnung sieht vor, dass ab diesem Stichtag alle Kater und Katzen, die in den 15 Städten und Gemeinden des Kreises leben, mit Mikrochip markiert, registriert und kastriert sein müssen  - sofern sie unbeaufsichtigt im Freien unterwegs sind. Ziel der Verordnung ist es, eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Denn herrenlose Katzen fristen häufig ein elendes Dasein, geplagt von Hunger und Krankheit. Mit der Schutzverordnung soll den Tieren dieses Leid erspart bleiben. Die Verordnung wurde am 15.07.2019 erlassen. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist dürfen nun Kater und Katzen die nicht kastriert, markiert und registriert sind, keinen unkontrollierten Auslauf mehr bekommen. Der Kreis Düren macht darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die Schutzverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden können.

Ausführliche Informationen zur Katzenschutzverordnung für den Kreis Düren finden Sie hier:

Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Düren

Flyer zur Katzenschutz-Verordnung

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