Hilfe für Besitzer
Immer wieder scheitert die Kastration von Katze oder Kater am Geldbeutel der Besitzer. Wer unverschuldet finanziell in Not gerät und dennoch seine Mieze kastrieren lassen möchte, bekommt Hilfe von der Tierschutz-Stiftung im Kreis Düren oder dem SAMT e.V. in Jülich auch außerhalb des Kampagnenzeitraums*. Bezieher von Wohngeld oder von Unterstützung nach dem SGB II oder SGB 12 wenden sich für weitere Informationen an eine der beiden Organisationen. Diese haben das Gebiet des Kreises Düren in der Betreuung aufgeteilt.
Für Katzenbesitzer mit Wohnsitz in Düren, Nideggen, Heimbach oder den Gemeinden Hürtgenwald, Langerwehe, Kreuzau, Merzenich, Nörvenich oder Vettweiß:
Tierschutz-Stiftung im Kreis Düren
Am Tierheim 2, 52355 Düren
E-Mail: info@tierschutzverein-dueren.de
Tel.: 02421-99 8 55 10
Für Katzenbesitzer mit Wohnsitz in Jülich, Linnich oder den Gemeinden Titz, Aldenhoven, Niederzier oder Inden:
SAMT e.V.
c/o Irene Launer-Hill
Ulmenweg 7, 52428 Jülich
E-Mail: irene.launer-hill@gmx.de
Website: www.s-a-m-t.de
Tel.: 02461-34 22 09
Antragstellung bei der Tierschutz-Stiftung
Es wird ein formloser Antrag per Post oder E-Mail gestellt. Antragsteller müssen Besitzer des zu kastrierenden Tieres sein und ihren 1. Wohnsitz im Kreis Düren haben. Dem Antrag fügen Sie eine Kopie des letzten Wohngeld- oder SGB II- oder SGB-12-Bescheides sowie die Kopie des Impfpasses oder eines anderen geeigneten Eigentumsnachweises bei. Im Falle einer Unterstützung durch die Tierschutz-Stiftung verbleibt für den Antragsteller ein Eigenanteil von 25,00 € bei einem Kater und 35,00 € bei einer Katze. Mit dem Bewilligungsschreiben erhält der Antragsteller eine Liste von Tierärzten der Region, aus der er den Tierarzt für die Kastration seines Tieres auswählen kann.
Antragstellung bei SAMT e.V.:
Bei SAMT kann der Wunsch nach der Kastration der Katze/des Katers per Email oder per Telefon geäußert werden. Die Voraussetzungen für eine Bezuschussung sind auch hier ein 1. Wohnsitz im Kreis Düren (Nordkreis) sowie der Bezug von Wohngeld- oder SGB II- oder SGB-12-. Bei der Abholung des Kastrationsgutscheins müssen die amtlichen Bescheinigungen zur Prüfung vorgelegt werden. Welcher Tierarzt die Kastration durchführt, wird mit SAMT e.V. bei der Übergabe des Kastrationsgutscheins abgestimmt. Auch hier verbleibt für den Antragsteller ein Eigenanteil von 25,00 € bei einem Kater und 35,00 € bei einer Katze.
* Außerhalb des Kampagnenzeitraums entfallen die durch die Sponsoren bereitgestellten Vergünstigungen. Es findet somit keine kostenlose Markierung mit einem Mikrotransponder statt.
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